Aktuelles
Informationen zur Mitgliederversammlung
Unsere letzte Mitgliederversammlung fand am 8. Oktober 2025 in Hauenstein statt.
Anbei finden Sie eine Zusammenfassung der Informationen, die unser Verein den Mitgliedern vorgestellt hat.
Zunächst berichtete der Vorstand über die Aktivitäten des letzten Jahres. Danach wurden die Meilensteine des Ausbaus vorgestellt und es gab weiterführende Informationen. Anschließend folgte der übliche Kassenbericht. Abschließend wurde der Vorstand entlastet. Nach der Veranstaltung gab es interessante Gespräche zwischen den Mitgliedern.
Meilensteine Bauabschnitte zum Ausbau der B10:
Im Herbst 2025 beginnen die Baumaßnahmen für den zun dreistreifigen Ausbau der B 10 bei Hauenstein die sogenannte „Felsnase“ mit den Rodungsarbeiten.
Für den derzeit in Bau befindlichen Teilabschnitt der B 10 zwischen Godramstein und Landau ist eine endgültigen Vierstreifigkeit von der Anschlussstelle „Landau-Zentrum“ bis zur A 65 baulich bereits umgesetzt.
Die Rastanlage bei Wilgartswiesen ist in Bau und auch der Umbau der Anschlussstelle westlich von Wilgartswiesen an die K 56 ist gestartet.
Die Radwegbrücke über B 10 als Teil der Pendlerradroute bei Landau wurde für den Verkehr freigegeben.
Für den geplanten Tunnelabschnitt der B 10 zwischen Wellbachtal (B 48) und Anschlussstelle Annweiler-Ost wurde nach Abschluss des Raumordnungs-verfahrens die Vorzugsvariante „B1+“ als raumverträglichste Variante festgelegt.
Zudem kann für diesen Tunnelabschnitt (Wellbachtal Annweiler Ost) das Linienbestimmungsverfahren* entfallen. Somit können rund 1-2 Jahre Planungszeit eingespart werden. Das heißt, nun kann zügig in die weitere Detailplanung für den Tunnelabschnitt und für die beiden unmittelbar angrenzenden B10-Abschnitte eingestiegen werden.
Für den vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein wurden drei Varianten untersucht und bewertet. Diese Voruntersuchung ist abgeschlossen und liegt dem Bundesverkehrsministerium zur Entscheidung vor.
Weitergehende Infos:
*Linienbestimmungsverfahren erfolgen beim Straßenbau idR nach Raumordnungsverfahren, um die genaue Linienführung einer Straße oder eines Radwegs zu ermitteln.
Die Bestimmung der Planung und Linienführung für Bundesfernstraßen nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) obliegt seit dem 1. Januar 2021 dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA). Zur Klärung, ob für das o. g. Vorhaben eine Linienbestimmung erforderlich ist, wurde das FBA angeschrieben und um schriftliche Rückmeldung gebeten. Gemäß dem vorliegenden Antwortschreiben des FBA vom 15. August 2025 ist für den angefragten B10-Abschnitt die Durchführung eines Verfahrens zur Linienbestimmung nicht erforderlich.

